KIEFERORTHOPÄDIE

Kieferorthopädie: Zahnregulierung

Zahnregulierung mit Kieferorthopädie (KFO)
Fehlstellungen der Kiefer und Zähne können weitreichende Folgen haben:
  • Sprachstörungen (z.B. Lispeln)
  • Kiefergelenks-Probleme (z.B. Kiefergelenk-Knacken)
  • Kopfschmerzen durch Zähneknirschen
  • erschwertes Abbeißen und Kauen
  • Haltungsschäden (z.B. Becken-Schiefstand)
Deshalb ist eine kieferorthopädische Behandlung oft viel mehr als nur die Korrektur unschön stehender Zähne und in vielen Fällen auch für Erwachsene empfehlenswert.

Wann sollte man mit einer KFO-Behandlung beginnen?

Kinder und Jugendliche

Das typische Alter für den Beginn einer KFO-Behandlung liegt zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. In diesem Alter findet der Wechsel vom Milch- zum bleibenden Gebiss statt und die Kiefer stehen vor einem Wachstumsschub.

In besonderen Fällen ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung ab etwa dem vierten bis sechsten Lebensjahr notwendig. Die Notwendigkeit wird normalerweise vom Zahnarzt bei den Untersuchungen Ihrer Kinder festgestellt. Es ist also wichtig, dass Sie Ihre Kinder regelmäßig beim Zahnarzt untersuchen lassen.

Erwachsene

Eine KFO-Behandlung ist in jedem Alter möglich. Wenn Sie die Stellung Ihrer Zähne und Kiefer stört bzw. beeinträchtigt und wenn Sie schöne und harmonisch stehende Zähne haben wollen, sollten Sie sich kieferorthopädisch beraten lassen.

Das gilt auch, wenn Sie an Sprachstörungen, Kiefergelenks-Problemen oder Haltungsschäden leiden. In diesen Fällen kann der Kieferorthopäde prüfen, ob die Ursache bei den Zähnen liegt und sie ggf. behandeln. Lassen Sie sich in solchen Fällen auf jeden Fall kieferorthopädisch untersuchen und persönlich beraten.
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